Das Gleichstellungsmodell

Einleitung

Eine Elternrechts-Konzeption kann nach unterschiedlichen Modellen realisiert werden. Die grundlegende Frage hierbei ist, ob ein Elternteil dem natürlichen Grundrecht des anderen Elternteils widersprechen kann oder ob die Elternrechte von Müttern und Vätern vom Gesetzgeber als gleichrangig erachtet werden. Bei der jetzt geltenden Elternrechts-konzeption kann eine Mutter die Entstehung der Elternrechte… weiterlesen ...

Die Gleichstellung der Familiengemeinschaften

Die Diskriminierung der Rechtsstellung eines VatersDer Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gebietet nicht nur Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale knüpfen, sondern zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen. Dabei darf keine Diskriminierung der Rechtsstellung eines Vaters stattfinden. Die Ungleichstellung der Eltern im… weiterlesen ...

Der Grundrechtsanspruch

Die GrundsätzeJeder Mensch hat nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft. Nach der Trennung und Scheidung haben bisher nicht beide Elternteile die Möglichkeit, einen eigenen Anspruch auf ihre Familiengemeinschaft durchzusetzen. Die derzeitigen Gerichtsverfahren haben zur Grundlage, dass nur eine Familiengemeinschaft existieren darf und zu schützen… weiterlesen ...

Zahlenwerk

Ein Blick ins Zahlenwerk: 2006 kamen in Deutschland 673 000 Kinder zur Welt. 2006 hat sich der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder hat um 30 % (202 000) gestiegen. Die Anzahl nicht ehelich geborener Kinder im Alter von 0- 18 Jahren beträgt ca. (202 000 x 18 =) 3,64… weiterlesen ...
: Die Lösungsvarianten
Die Antrags- und WiderspruchslösungenOne-Night-Recht-Modell: Eine historische AbsageEin nicht ehelicher Vater hat im Februar 2010 - zum ersten Mal nach der Kindschaftrechtsreform von 1998 - versucht einen Zugang zu seinen Elternrechten vor dem Oberlandesgericht Brandenburg zu schaffen. Der Vater übte als Ergänzungspfleger das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn als "Scheinpfleger" aus, weil die Kindesmutter von Ärzten als psychisch krank eingestuft wurde und unter anderem auch einen Selbstmord versuchte. Das OLG erteilte mit dem Beschluss vom 12.08.2010 (Az:. 10 F 109/10) eine historische Absage für die Verlängerung des alleinigen Sorgerechtes des Vaters und verkündete eine beispielhafte Entscheidung bezüglich der Antrags- und Widerspruchslösung.Die Lösungsvarianten...Read More >>

Die Neugestaltung des § 1626 BGB

Die Neugestaltung des § 1626 BGB

§ 1626 (1) Eine Familiengemeinschaft wird zwischen Eltern und ihren eigenen minderjährigen Kindern gebildet, je für sich und gemeinsam mit dem anderen Elternteil. § 1626 (2) Das Familienleben entsteht zwischen den Familienangehörigen aus dem Zusammenleben in der Familiengemeinschaft. Eltern praktizieren ihr Familienleben in der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft mit ihren Kindern… weiterlesen ...

Kommentar zum neuen § 1626a BGB Neu

Die RechtssprechungViele Frauen in der Gesellschaft vertreten die Meinung, dass ein unverheirateter Vater kein generelles Interesse an Erziehung und Pflege seines Kindes hat. Daher müssen erst einmal alle nicht ehelichen Väter vom Zugang zu ihrem geschützten Elternrecht ausgeschlossen werden.Wollte der Gesetzgeber tatsächlich die Diskriminierung zwischen außer-ehelichen, ehelichen und nicht ehelichen… weiterlesen ...

Kommentar zum neuen § 1626b BGB Neu

Die Rechte eines "Familienkörpers"Die Trennung und Scheidung der Eltern darf kein Grund dafür sein, dass ein Kind die Familiengemeinschaft und das Familienleben mit einem von beiden Elternteilen verliert. Der Staat ist verpflichtet das Interesse des Kindes, nach dem Motto "Eltern sind Eltern und Eltern bleiben Eltern", weiterhin nach der Trennung… weiterlesen ...

Kommentar zum neuen § 1626c BGB Neu

Keine Regelung des SorgerechtsAus Art. 6 Abs. 1 GG wird die Gebotsverpflichtung abgeleitet. Wenn die Eltern zusammenleben, dann haben beide Elternteile die Möglichkeit eine soziale Beziehung mit dem Kind zu bilden. Heute regeln die Gerichte das natürliche Recht der Eltern. Leider funktionieren die gerichtlichen Bestimmungen über eine Regelung der familiären… weiterlesen ...

Kommentar zum neuen § 1626d-e BGB Neu

Das Mitspracherecht der ElternDer Gesetzgeber ist verpflichtet den Eltern, unabhängig von der ausgeübten Lebensform zu ermöglichen, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen.Das Gleichstellungsmodell erlaubt eine Mitsprache beider Elternteile in der Familiengemeinschaft nch dem Motto:Meinungsverschiedenheiten der Eltern werden nicht mehr als "Streit der Eltern" ausgelegt. Auch das Bundes-verfassungsgericht hat diesen Aspekt im Beschluss vom… weiterlesen ...

Die staatliche Benachteiligungsdynamik

Seit 1998 haben mindestens 1,6 Millionen Kinder die Diskriminierung ihrer Väter erlebt. Heute noch wird den nicht ehelichen Vätern auferlegt, dass sie Nachweise über eine Erziehungseignung zu erbringen haben. Die Änderungsvorschläge zum §1626 BGB haben eine Gleichstellung der Eltern zum Ziel, sowie die Abschaffung der heutigen Diskriminierungssystematik und der daraus… weiterlesen ...