Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und gehen in die Elternzeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mahnte schon letztes Jahr mehrfach eine Reform des deutschen Sorgerechts an. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Gleichstellung beider Elternteile mehr in den Vordergrund zu stellen.
Die Festlegung eines Rechtsanspruchs für alle Kinder bezüglich der Familiengemeinschaften erlaubt dem Gericht das Familienleben eines Kindes besser zu gestalten und die tatsächlichen Interessen der Kinder zu berücksichtigen. Durch diese Änderungen im BGB bekommt ein Familienrichter auch die Ermächtigung unseren Enkelkindern und die Großeltern zu helfen?
Für Kinder ist es sehr wichtig, dass ihnen auch nach Trennung und Scheidung ihre familiären Bindungsverhältnisse in gleicher Weise erhalten bleiben. Die aktuelle Rechtssprechung ist nicht im Sinne unserer Kinder. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, eine Gleichstellung der Familiengemeinschaften beider Elternteile zügig herbei zuführen?
Warum kann der Gesetzgeber dieses soziale Phänomen, die „gerichtliche Entsorgung von Vätern“, aus unserer Gesellschaft nicht entsorgen? Deshalb appelliere ich auch, für eine Änderung in der Gesetzgebung, einen Rechtsanspruch des Kindes auf die Familiengemeinschaften von beiden Elternteilen nach dem Gleichstellungsgrundsatz einführen!
Eltern-Kind-Beziehungen, Elternverantwortung und die Familiengemeinschaft sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam in ihrer eigenen Familie beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.
Wenn man wegen vielleicht 20% der Väter, die eventuell nicht gut zu ihren Kindern sind, alle anderen 80% der Väter pauschal benachteiligt und zugleich jene 20% der Mütter, die wohl ebenso wenig gut für ihre Kinder sind, pauschalisierend und ohne Einzelfallprüfung bevorteilt, dann schafft man die Grundlage für neue Ungleichstellung, die gerade jene ungerecht behandelt, die es nicht verdient hätten.
Es ist den Müttern gegenüber außerordentlich unfair, ihnen die gesamte Verantwortung alleine aufzubürden. Es ist den Vätern gegenüber ebenso unfair, sie nur per Antrag an der elterlichen Verantwortung zu beteiligen oder sie aus der Verantwortung zu entlassen. Elternschaft ist nicht optional - einmal Eltern immer Eltern - ein Leben lang. Und von Geburt an.
Die Glaubwürdigkeit von Geschlechterpolitik wird sich daran messen lassen müssen, inwieweit sie bereit ist, auch Benachteiligungen von Vätern zu beseitigen. Der hier unterstützte Ansatz trägt dazu bei, diese Benachteiligung von Vätern zu beseitigen. Gleichberechtigte Väter sind ein Gewinn für die Kinder und für die Gesellschaft.
Wir sind evolutionär immer noch so angelegt, dass wir zwei Elternteile benötigen, die einander stützen und stärken und die reale Bilder von Mann und Frau in der Seele der Kinder implantieren. Ohne positive Männer-, möglichst Väterbilder können weder Mädchen noch Jungen gedeihen, denn ihnen fehlen 50% ihrer Seelenstärke und Lebenslust.
Die Elternverantwortung beginnt übrigens nicht erst mit der Geburt, sondern bereits mit der Zeugung. Auch deshalb ist es falsch, so zu tun, als ob mit der Geburt des Kindes diese Verantwortlichkeit für Väter - genauso wenig wie die der Mutter - neu zur Disposition stünde und man entscheiden könne, ob diese gelebt werde oder nicht.
Viele Kinder verlieren heute nach Trennung oder Scheidung ihren Vater, weil in Deutschland die Befindlichkeit von Müttern mit dem Kindeswohl gleichgesetzt wird. Wir sehen in dem Ihnen vorgestellten „Gleichstellungsmodell“ eine gute und praktikable rechtliche Grundlage für eine mehr familienfreundliche Integration der nichtanwesenden Elternteile mit den gemeinsamen Kindern.
Eine Elternrechts-Konzeption kann nach unterschiedlichen Modellen realisiert werden. Die grundlegende Frage hierbei ist, ob ein Elternteil dem natürlichen Grundrecht des anderen Elternteils widersprechen kann oder ob die Elternrechte von Müttern und Vätern vom Gesetzgeber als gleichrangig erachtet werden. Bei der jetzt geltenden Elternrechts-konzeption kann eine Mutter die Entstehung der Elternrechte… weiterlesen ...
Die Diskriminierung der Rechtsstellung eines VatersDer Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gebietet nicht nur Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale knüpfen, sondern zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen. Dabei darf keine Diskriminierung der Rechtsstellung eines Vaters stattfinden. Die Ungleichstellung der Eltern im… weiterlesen ...
Die GrundsätzeJeder Mensch hat nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes einen Anspruch auf seine Familiengemeinschaft. Nach der Trennung und Scheidung haben bisher nicht beide Elternteile die Möglichkeit, einen eigenen Anspruch auf ihre Familiengemeinschaft durchzusetzen. Die derzeitigen Gerichtsverfahren haben zur Grundlage, dass nur eine Familiengemeinschaft existieren darf und zu schützen… weiterlesen ...
Ein Blick ins Zahlenwerk: 2006 kamen in Deutschland 673 000 Kinder zur Welt. 2006 hat sich der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder hat um 30 % (202 000) gestiegen. Die Anzahl nicht ehelich geborener Kinder im Alter von 0- 18 Jahren beträgt ca. (202 000 x 18 =) 3,64… weiterlesen ...
: Die Lösungsvarianten
Die Antrags- und WiderspruchslösungenOne-Night-Recht-Modell: Eine historische AbsageEin nicht ehelicher Vater hat im Februar 2010 - zum ersten Mal nach der Kindschaftrechtsreform von 1998 - versucht einen Zugang zu seinen Elternrechten vor dem Oberlandesgericht Brandenburg zu schaffen. Der Vater übte als Ergänzungspfleger das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn als "Scheinpfleger" aus, weil die Kindesmutter von Ärzten als psychisch krank eingestuft wurde und unter anderem auch einen Selbstmord versuchte. Das OLG erteilte mit dem Beschluss vom 12.08.2010 (Az:. 10 F 109/10) eine historische Absage für die Verlängerung des alleinigen Sorgerechtes des Vaters und verkündete eine beispielhafte Entscheidung bezüglich der Antrags- und Widerspruchslösung.Die Lösungsvarianten...Read More >>
§ 1626 (1) Eine Familiengemeinschaft wird zwischen Eltern und ihren eigenen minderjährigen Kindern gebildet, je für sich und gemeinsam mit dem anderen Elternteil. § 1626 (2) Das Familienleben entsteht zwischen den Familienangehörigen aus dem Zusammenleben in der Familiengemeinschaft. Eltern praktizieren ihr Familienleben in der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft mit ihren Kindern… weiterlesen ...
Die RechtssprechungViele Frauen in der Gesellschaft vertreten die Meinung, dass ein unverheirateter Vater kein generelles Interesse an Erziehung und Pflege seines Kindes hat. Daher müssen erst einmal alle nicht ehelichen Väter vom Zugang zu ihrem geschützten Elternrecht ausgeschlossen werden.Wollte der Gesetzgeber tatsächlich die Diskriminierung zwischen außer-ehelichen, ehelichen und nicht ehelichen… weiterlesen ...
Die Rechte eines "Familienkörpers"Die Trennung und Scheidung der Eltern darf kein Grund dafür sein, dass ein Kind die Familiengemeinschaft und das Familienleben mit einem von beiden Elternteilen verliert. Der Staat ist verpflichtet das Interesse des Kindes, nach dem Motto "Eltern sind Eltern und Eltern bleiben Eltern", weiterhin nach der Trennung… weiterlesen ...
Keine Regelung des SorgerechtsAus Art. 6 Abs. 1 GG wird die Gebotsverpflichtung abgeleitet. Wenn die Eltern zusammenleben, dann haben beide Elternteile die Möglichkeit eine soziale Beziehung mit dem Kind zu bilden. Heute regeln die Gerichte das natürliche Recht der Eltern. Leider funktionieren die gerichtlichen Bestimmungen über eine Regelung der familiären… weiterlesen ...
Das Mitspracherecht der ElternDer Gesetzgeber ist verpflichtet den Eltern, unabhängig von der ausgeübten Lebensform zu ermöglichen, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen.Das Gleichstellungsmodell erlaubt eine Mitsprache beider Elternteile in der Familiengemeinschaft nch dem Motto:Meinungsverschiedenheiten der Eltern werden nicht mehr als "Streit der Eltern" ausgelegt. Auch das Bundes-verfassungsgericht hat diesen Aspekt im Beschluss vom… weiterlesen ...
Seit 1998 haben mindestens 1,6 Millionen Kinder die Diskriminierung ihrer Väter erlebt. Heute noch wird den nicht ehelichen Vätern auferlegt, dass sie Nachweise über eine Erziehungseignung zu erbringen haben. Die Änderungsvorschläge zum §1626 BGB haben eine Gleichstellung der Eltern zum Ziel, sowie die Abschaffung der heutigen Diskriminierungssystematik und der daraus… weiterlesen ...